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  • Ines Friedlmayer

Dirty Campaigning im Spotlight: holt die Schmutzkübel raus!


Gerade in der Politik wurde "Dirty Campaigning" zum gängigen Schlagwort - doch was steckt dahinter? Braucht es dafür wirklich einen eigenen Straftatbestand in der Justiz?

Die letzten zwei Wochen des Nationalratswahlkampfs waren vor allem von einem Thema dominiert: die Negativkampagnen-Affäre rund um SPÖ und ÖVP. Der SPÖ wird vorgeworfen, bewusst schlechte Stimmung gegen Sebastian Kurz gemacht zu haben. Besondere Aufregung gab es um eigens kreierte Social Media-Seiten wie "Die Wahrheit über Sebastian Kurz", auf denen der Kanzlerkandidat bewusst ins schlechte Licht gerückt wurde. Nach und nach kommen immer mehr Vorwürfe rund um das ehemalige SPÖ-Berater-Team von Tal Silberstein an die Öffentlichkeit - doch wo fängt eine Schmutzkübelkampagne wirklich an?

Allgemein versteht man unter "Negative Campaigning" das gezielte Herbeiführen von Skandalen um eine öffentliche Person in der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. Sachliche Argumente werden getrost beiseitegeschoben um den - meist politischen - Konkurrenten systematisch in den Dreck zu ziehen. Falschmeldungen sind dabei keine Seltenheit. Das kann für den Urheber klare Vorteile haben: durch angreifende Wahlwerbung wird von den eigenen Schwächen abgelenkt, die mediale Aufmerksamkeit wird außerdem allgemein erhöht. Diese Art von Kampagne ist in den USA längst üblich - doch in Europa alles andere als gerne gesehen. Denn eines steht dabei im Vordergrund: die Frage der Moral.

Dirty Campaigning-Verbot?

Der Public Relations Verband Austria (PRVA) äußerte sich bereits letzte Woche zur Schmutzkübelaffäre: derartige, äußerst fragwürdige Praktiken würden sowohl der Kommunikationsbranche, als auch der Gesellschaft und der Demokratie im Allgemeinen schaden. Deswegen ist jedes PRVA-Mitglied verpflichtet, einen Ehrenkodex einzuhalten, der auch die Beachtung von kommunikationsethischen Richtlinien als Vorgabe enthält. So heißt es zum Beispiel: "Es widerspricht seriöser Öffentlichkeitsarbeit, Instrumente der PR dazu einzusetzen, um andere Personen, Unternehmen oder Institutionen herabzuwürdigen, zu diffamieren oder bewusst Falschmeldungen über sie zu verbreiten." (PRVA-Ehrenkodex, Artikel 12)

Die österreichische Politik sieht dies ähnlich: nach dem Bekanntwerden der Dirty Campaigning-Vorwürfe werden Stimmen um härtere Sanktionen laut. Die bereits bestehenden Gesetze würden dem aktuellen Tatbestand augenscheinlich nicht mehr gerecht werden. Paragraf 264 des Strafgesetzbuchs sieht zwar vor, dass "öffentlich eine falsche Nachricht zu verbreiten, die Wähler in ihrer Wahlentscheidung beeinflussen könnte" und daher verboten ist - allerdings ist solch eine Handlung nur strafbar, insofern eine Falschmeldung vor der Wahl nicht mehr wirksam richtiggestellt werden kann.

Ob ein neues Gesetz wirklich sinnvoll ist und ob es überhaupt rechtswirksam durchgesetzt werden könnte, ist fraglich. Die Kommunikationsbranche hat durch die Negativkampagnen der letzten Wochen einen leichten Imageverlust erlitten, der leider noch lange im Gedächtnis bleiben wird. Dass es sich dabei um eine Minderheit handelt und professionelle Kommunikationsberater nie auf schmutzige Praktiken zurückgreifen, geht dabei leider unter. Schließlich wissen wir bereits aus eigener Erfahrung seit unserer Kindheit : wenn man mit Dreck wirft, macht man sich selbst auch schmutzig.

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